Wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht – etwa durch eine Räumungsklage – bitten wir Sie, so früh wie möglich Kontakt mit uns aufzunehmen. Gemeinsam prüfen wir, welche Schritte notwendig sind, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Gleichzeitig informieren wir Sie über die verschiedenen Unterstützungs- und Hilfsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen. Gleiches gilt, wenn Sie durch ein unerwartetes Ereignis, wie einen Wohnungsbrand, bereits ohne Unterkunft sind.
Sollte sich keine andere Lösung finden und eine vorübergehende Unterbringung in einer Notunterkunft erforderlich werden, möchten wir Folgendes betonen: Diese Unterbringung ist nur eine Übergangslösung und muss lediglich die grundlegenden Mindeststandards einer menschenwürdigen Versorgung erfüllen. Eine voll ausgestattete Wohnung kann hierbei nicht bereitgestellt werden.


