Die Ehrenbürgerwürde ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt Kitzingen lebenden Personen zuteilwerden lassen kann. Eine Verleihung ist nur möglich, wenn die zu ehrende Person sich besonders um die Stadt Kitzingen verdient gemacht hat. Dies ist der Fall, wenn sie durch selbstloses öffentliches Wirken entscheidend die Entwicklung der Stadt beeinflusst und das Wohl der Bürgerschaft gefördert hat. Verdienste der zu ehrenden Person müssen der Stadt Kitzingen unmittelbar zugutegekommen sein.
Die Ehrenbürgerwürde wird auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses in einer Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister verliehen. Die Verleihung erfolgt durch Aushändigung eines Ehrenbürgerbriefes und durch Eintragung in das Ehrenbürgerbuch.
Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der Ehrenbürgerwürde liegt ausschließlich beim Oberbürgermeister und den Stadtratsmitgliedern.
